Adresse:
Nadine Lehmann

Wedemarker Straße 15a
15859 Storkow (Mark)

E-Mail: naturstein-lehmann@web.de
Telefon:
033678 72172
Fax:
033678 40301
Mobil:
0172 9582252
Weitere Informationen:

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE234840861
Eingetragen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Frankfurt (Oder)

Geschäfts- und Lieferbedingungen

A Vertragsinhalt
1. Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen.
2. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn ihr Inhalt beim Kunden vorliegt, ganz gleich wann und aus welchem Grund sie dort eingegangen sind, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bestätigt wurden.
3. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und haben eine generelle Gültigkeit von maximal 4 Wochen.
4. Für die Art und den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

B Lieferung
1. Vereinbarte Liefertermine sind nur als annähernde Termine zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixgeschäft gekennzeichnet sind.
2. Sollten wir in Verzug geraten, wobei die Voraussetzungen des Verzuges schriftlich herbeizufügen sind, hat der Kunde ein Recht auf Rücktritt erst dann, wenn eine angemessene, von ihm gesetzte Nachfrist verstrichen ist.
3. Sollten wir mit unseren Fahrzeugen ausliefern, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Übernahme von unserem Fahrzeug. Bei Selbstabholung durch den Käufer tritt der Gefahrenübergang mit der Übernahme der Ware durch den Kunden an.

C Muster und Werkstoff
1. Natursteine können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nicht einheitlich geliefert werden. Daher kann eine Gewähr für vollkommene Übereinstimmung von Muster und Ware nicht übernommen werden.
2. Kleine Abweichungen und so genannte Schönheitsfehler, die in der Natur des Gesteins liegen, sowie geringfügige Maßabweichungen, welches genaues Passen und ein richtiges Verhältnis nicht stören, bleiben vorbehalten.
3. Fachgemäße Kittung, das Auseinandernehmen loser Adern oder Stiche und deren Wiederzusammensetzung sind nicht nur unvermeidlich, sondern auch ein wesentliches Erfordernis der Bearbeitung. Sie berechtigen in keinem Fall zu Beanstandungen oder Mängelrügen.
4. Hinsichtlich der Dicke ist zu dem vorgeschriebenen Maß eine Toleranz von +/- 3 mm zu gewähren. Quarzadern, Poren, Einlagerungen, Farbschwankungen und Flecke sind natürliche Eigenschaften des Natursteines und stellen keinen Anlass zu Beanstandungen dar.

D Beanstandungen
1. Beanstandungen finden nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware vorgebracht werden.
2. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Schäden, die bei der Beförderung mit LKW entstehen und uns angelastet werden, sind sofort bei Entladung schriftlich vom Fahrer zu bestätigen.
4. Sollten Beanstandungen begründet sein, kann der Kunde nicht von Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder mindern, wenn wir uns verpflichten, die beanstandete Lieferung nachzubessern oder durch eine mangelfreie zu ersetzen. Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenen Gewinnes oder dergleichen werden von uns abgelehnt.

E Zahlung
1. Rechnungsbeträge sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
F Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort in bar zur Zahlung fällig, ungeachtet eingeräumter Zahlungsziele.
2. Die Mahngebühren betragen pro Schreiben 2,50 €.
3. Ungeachtet höherer Ansprüche sind unsere Forderungen ab Verzugseintritt mit 8% zu verzinsen.

G Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zum Ausgleich aller sich aus dem Kaufvertrag ergebenen Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer ein Kaufmann und bezieht sich der abgeschlossene Vertrag auf dessen Handelsgewerbe, so gilt der Eigentumsvorbehalt auch für solche Forderungen, die wir aus laufender Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer haben.
2. Wird die gelieferte Ware durch den Besteller zu einer Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Ein Eigentumserwerb des Bestellers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen.
3. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Besteller tritt seine Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Erfolgt der Weiterverkauf der Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis, so tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in dem Betrage an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht.
4. Wird Vorbehaltsware, die in unserem Miteigentum steht, weiterverkauft, so tritt der Besteller schon jetzt seine Forderung an uns ab, der dem Anteilswert am Miteigentum entspricht.
5. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller als wesentliches Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt den ihm gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch in dem Betrage an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware im Miteigentum von uns, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht.
6. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (zur Verwendung als Baumaterial oder zum Einbau) nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (einschließlich ihrer Verpfändung und Sicherungseignung) und zu anderen Verfügungen über Forderungen, die er an uns abgetreten oder abzutreten hat (einschließlich ihrer Abtretung, Sicherungsabtretung und Verpfändung), ist der Besteller nicht berechtigt. Wir ermächtigen den Besteller unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware.
7. Von unserer eigenen Einziehungsbefugnis werden wir keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Besteller uns die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.
8. Mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware an den Besteller über.

H Gerichtsstand
1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Fürstenwalde.

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Montag 8 bis 11 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag 8 bis 11 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 11 Uhr und 14 - 17 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr

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